Herr Anselm Neft, Sie kommen gerade aus einem Gespräch mit der Rowohlt-Verlagsleitung?
Unseren offenen Brief haben anfangs 15 Leute unterschrieben, dann hat Florian Illies diesen Leuten eine E-Mail geschrieben und zum Gespräch eingeladen im Verlagshaus. Dieses Gespräch fand heute statt. Vor dem Gespräch hatten aber schon vier Leute, darunter ich, ihre Unterschrift zurückgezogen.
Zuvor hatte es eine Debatte gegeben zwischen jenen Leuten, die ihren Unmut darüber äußerten, dass Woody Allens Buch bei Rowohlt erscheint, und anderen, die den Unterzeichnern des Briefes den Vorwurf gemacht haben, dies sei ein vorschnelles Urteil. Was hat Sie dazu bewogen, Ihre Unterschrift zurückzuziehen?
Der Brief war mit heißer Nadel gestrickt. Die Formulierung „Wir haben keinen Grund, an den Aussagen von Dylan Farrow zu zweifeln“ finde ich problematisch, weil man damit aus Opferschutzgründen eine klare Stellung bezieht, die zwar wahnsinnig solidarisch wirken mag, in Wirklichkeit aber keine Solidarität mit Kindern darstellt, die möglicherweise von ihren Müttern manipuliert worden sind. Und gegenüber den Vätern, die unfairerweise Sorgerechtsstreitigkeiten erleiden mussten, ist dann die Solidarität auch nicht mehr gegeben. Da der Fall bei Dylan Farrow kompliziert ist und die Indizien überhaupt nicht eindeutig sind, fand ich diese Formulierung intellektuell nicht redlich.
Weil diese Formulierung, die Sie zitiert haben, nahelegt, dass es so etwas wie eine Partei gibt, die das Recht auf ihrer Seite hat?
Genau. Der zweite Punkt ist, dass der Brief fordert, das Buch nicht zu veröffentlichen. Ich finde es zwar bedenkenswert, Rowohlt nahezulegen, dass sie die Rechte gar nicht hätten kaufen sollen. Nicht wegen des Inhalts des Buches, sondern wegen der Statement-Funktion, die die Veröffentlichung hat. Wenn ich ein Buch in diesem Kontext von einem sehr einflussreichen, weltweit bekannten Mann ins Programm nehme, der von seiner Tochter noch aktuell des Missbrauchs beschuldigt wird, und vor allen Dingen vorher in einer Presseerklärung sage: „Die Vorwürfe sind ja allesamt geprüft und entkräftet worden“, dann finde ich das nicht richtig. Aber ich stehe nicht hinter der Forderung, ein Buch, das man bereits eingekauft hat, aufgrund dieses Drucks nachträglich aus dem Programm zu nehmen. Das wäre meiner Ansicht nach auch ein falsches Signal. Dass eine Gruppe aus Opferschutzgründen Bedenken anmeldet, und zwar in einem Fall, der überhaupt nicht entschieden ist, außer dass er juristisch beigelegt ist – das ist mir als Grundlage für eine Nichtveröffentlichungsforderung zu willkürlich. Die bürgerlichen Medien sind voll mit dem Thema Meinungsfreiheit, was ich für eine falsche Debatte halte. Es geht hier nicht um die Einschränkung von Meinungsfreiheit. Es geht um die Frage: Wem mit welcher Geschichte und in welchem Kontext biete ich in welchem Verlag eine Plattform? Natürlich darf man sagen: „Wir in diesem Haus möchten nicht, dass dieses oder jenes erscheint.“ Sogar unabhängig vom Inhalt. Die ganze Meinungsfreiheitsdebatte, in der vom „Moralpöbel“ die Rede ist, dem das Maul zu stopfen sei, zeigt ja eher, dass es zwischen den rechten Rändern und der bürgerlichen Mitte des Feuilletons auch hier schnell zu einem Schulterschluss kommt, was ich ziemlich unangenehm finde.
Sie sagen, der Rowohlt-Verlag muss nicht zwingend diese Autobiografie drucken. Das verstehe ich schon. Aber widerspricht sich das nicht: Einerseits zu verlangen, der Rowohlt-Verlag soll doch bitteschön überlegen, ob er das drucken will, und andererseits zu sagen, man könne sich in diesem Fall nicht auf eine bestimmte Seite schlagen?
Nein, das widerspricht sich nicht. Zwei Seiten behaupten völlig unterschiedliche Dinge, und mein Verlag sagt: „Alle Vorwürfe sind entkräftet, wir veröffentlichen die Memoiren des Mannes, von dem die eigene Tochter bis heute behauptet, zusammen mit ihrem Bruder und der Mutter, sie sei missbraucht worden.“ Damit stellt er sich auf die Seite eines weltweit gefeierten Mannes, der ohnehin die Deutungshoheit von Jahrhunderten hinter sich hat, nämlich dass man den mutmaßlichen Tätern eher glaubt als den mutmaßlichen Opfern. Wenn alle Menschen, die nicht verurteilt worden sind, unschuldig wären, dann wäre das ja schön. Aber es ist leider nicht so. „In dubio pro reo“ ist oft ein Schlag ins Gesicht der vielen Opfer sexualisierter Gewalt, die sich juristisch nicht durchsetzen konnten.
Andererseits gab es nicht selten den Fall, dass Leute zu Unrecht Rufschädigungen erleiden mussten oder zu Unrecht beschuldigt worden sind. Diese Leute gilt es im Zweifelsfall ja auch zu schützen, oder nicht?
Das ist richtig. Deswegen habe ich auch meine Unterschrift vom Brief zurückgezogen, weil ich finde, man kann Rowohlt nicht die Einseitigkeit vorwerfen, indem man selbst eine Gegeneinseitigkeit herstellt. Ärgerlicherweise ist es dadurch den angeblichen Verfechtern der Freiheit viel zu leicht gemacht worden, unsere eigentlich legitime Position in eine andere Richtung zu deuten, nämlich so, als wollten wir als völlig parteiische Moralisten die Meinungsfreiheit unterbinden. Bei einigen durfte da auch nicht der Vorwurf fehlen, wir seien Antisemiten, weil wir im Land der Täter einem Juden den Mund verbieten wollten.
Wird die Autobiografie Allens wie geplant erscheinen?
Das Buch soll und wird Mitte April erscheinen. Rowohlt wird heute oder morgen eine Pressemitteilung herausgeben. In diese ist das heutige Gespräch dann eingeflossen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich hier nicht unabgesprochen mehr dazu sagen kann, da das Gespräch zwischen den Briefunterzeichnerinnen und -unterzeichnern und der Verlagsleitung im Vertrauen stattfand. Nur so viel: Die Gesprächsatmosphäre war offen und wertschätzend und ernsthaft an der Sichtweise der Autorinnen und Autoren des offenen Briefes interessiert. Von Verlagsseite wurde kommuniziert, dass sie den Brief nicht als Angriff auf die Meinungsfreiheit gewertet haben, sondern als bedenkenswerten Einwand. Man sei selbst in einem stetigen Lernprozess.
Dieses Interview erschien am 14.03.2020 in: Neues Deutschland